Gebäudeenergiegesetz: BVI fordert politische Verlässlichkeit und Klarheit für Immobilienverwalter

Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

„Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.