Formular: Kostenübernahme bei unklarer Schadenursache
Manchmal stellt sich erst im Verlauf der Schadensuche oder Reparatur heraus, wer die Kosten der Maßnahme zu tragen hat.
… hierfür ist dieses Formular gedacht. Sofern sich vorab nicht abschätzen lässt, wer die Kosten der Schadenbeseitigung zu tragen hat, können wir nur mit Ihrer Zustimmung und Erklärung der Kostenübernahme – für den Fall Ihrer Kostentragungspflicht – tätig werden.
Dringender Fall? Bitte rufen Sie uns unbedingt unter 02641/903096-0 an oder außerhalb der Geschäftszeiten über unseren Notdienst: 02641/90309636.
Hinweise
- Wasserschäden: Bloße Undichtigkeiten sind in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden (bspw. in der darunter liegenden Wohnung).
- Silikonfugen: Defekte Silikonfugen sind ebenfalls in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden
- Bitte fertigen Sie von den Schäden Lichtbilder an, da diese gegebenenfalls von der Versicherung verlangt werden.
- Sofern die Ursache des Schadens im Gemeinschaftseigentum liegt, so obliegt die Reparatur und Kostentragung der Eigentümergemeinschaft.