Formular: Kostenübernahme bei unklarer Schadenursache

Manchmal stellt sich erst im Verlauf der Schadensuche oder Reparatur heraus, wer die Kosten der Maßnahme zu tragen hat.

… hierfür ist dieses Formular gedacht. Sofern sich vorab nicht abschätzen lässt, wer die Kosten der Schadenbeseitigung zu tragen hat, können wir nur mit Ihrer Zustimmung und Erklärung der Kostenübernahme – für den Fall Ihrer Kostentragungspflicht – tätig werden.

Dringender Fall? Bitte rufen Sie uns unbedingt unter 02641/903096-0 an oder außerhalb der Geschäftszeiten über unseren Notdienst: 02641/90309636.



Hinweise

  • Wasserschäden: Bloße Undichtigkeiten sind in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden (bspw. in der darunter liegenden Wohnung).
  • Silikonfugen: Defekte Silikonfugen sind ebenfalls in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden
  • Bitte fertigen Sie von den Schäden Lichtbilder an, da diese gegebenenfalls von der Versicherung verlangt werden.
  • Sofern die Ursache des Schadens im Gemeinschaftseigentum liegt, so obliegt die Reparatur und Kostentragung der Eigentümergemeinschaft.

Kostenübernahme bei unklarer Schadenursache

Sofern ja bitte Versicherungsunternehmen und Versicherungsnummer bekannt geben.
Bitte beschreiben Sie Ursache des Schadens und Auswirkungen (was ist beschädigt) so genau wie möglich.
Erklärung zur eventuellen Kostenübernahme(erforderlich)
Datenschutzeinwilligung(erforderlich)