Sie möchten mitteilen, dass sich die Anzahl der Bewohner Ihrer Wohnung geändert hat?
In einigen Liegenschaften wird die Anzahl der Bewohner als Verteilerschlüssel für die jährliche Abrechnung (bspw. von Müllkosten) herangezogen. Sofern das bei Ihnen der Fall ist, so können Sie uns hier die geänderte Belegung mitteilen. Hat bei Ihnen keine Änderung stattgefunden, so brauchen Sie uns nicht informieren, wir nehmen sodann die Werte des Vorjahres.