Unser Leistungen als Verwalter
Immobilienverwaltung steht im Fokus unserer Dienstleistung, denn einige tausend Kunden vertrauen uns bei der Verwaltung Ihrer Eigentums- und Mietwohnungen und/oder Misch- und Gewerbeobjekte.
Doch auch wenn es um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht oder Sie Beratung benötigen, sind wir Ihr Partner und haben eine kompetente Lösung.
Unser Verhaltenskodex – Ihr Garant für Sicherheit
- Wir haben den uns anvertrauten Grundbesitz nach bestem Wissen und Können zu verwalten und zu bewirtschaften, vor Schaden zu bewahren und den Substanzwert zu erhalten.
- Unsere Leistungen sowie die Rechte und Pflichten sind bei der Übernahme eines Auftrages detailliert und nachvollziehbar in einem Vertrag mit dem Auftraggeber festzulegen.
- Wir informieren unsere Kunden umfassend und zeitnah.
- Wir führen unsere Tätigkeit gemäß den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen professionell und sorgfältig aus. Unser Verhalten gegenüber dem Kunden ist stets fair und offen.
- Wir sind unbestechlich und nehmen keine Provisionen oder sonstige Leistungen von den durch uns beauftragten Unternehmen und Dienstleistern.
- Wir haften im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Eine ausreichende Versicherung (sowohl Vermögensschaden- als auch Vertrauensschadenhaftpflicht) besteht und wird fortlaufend unterhalten.
- Wir haben die ethischen und legitimen Interessen des Kunden mit der gebotenen Vertraulichkeit zu wahren. Dem Kunden steht stets eine unabhängige (neutrale) Beratung zu.
- Die uns anvertrauten Kundengelder sind auf von den eigenen Konten getrennten Bankkonten zu verwahren und zu schützen.
- Mit Auftragsbeendigung haben wir alle Unterlagen des Auftraggebers einschließlich seiner Vermögenswerte unverzüglich herauszugeben, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf ablaufende Fristen unaufgefordert hinzuweisen.
- Im Falle eines Konfliktes zwischen unseren Interessen und denen eines Kunden werden wir folgendes veranlassen:
- Der Kunde ist vom Interessenskonflikt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- Dem Kunden ist schriftlich mitzuteilen, dass eine Fortsetzung der Beauftragung nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin möglich ist.
- Ihm wird eine unabhängige Beratung empfohlen.
Der Standpunkt des Kunden ist ihm schriftlich zu bestätigen.
Um Ihnen diese Leistungsqualität zu sichern, sind wir Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V.